Online-Marktforschung G-BA Beschluss zur Cannabistherapie
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Der G-BA Beschluss zur Arzneimittel-Richtlinie im Bereich Cannabis im Überblick
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 25. Oktober 2022 die Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie im Bereich der Cannabisarzneimittel beschlossen. Teil dieser Änderung ist ein neuer Paragraph bezüglich der Qualifikation der verordnenden ärztlichen Person. Zudem werden Verordnungen nur noch durch bestimmte Fachärzte nach Indikationen ermöglicht. Die Verordnung von beispielsweise Cannabisblüten durch praktische Ärzt:innen und Fachärzt:innen für Allgemeinmedizin wird besonders eingeschränkt. Auch die Dokumentations- und Begründungspflichten der Ärzt:innen werden deutlich verschärft.
Im folgenden Fragebogen soll die Einstellung der Ärzt:innen zum Beschluss des G-BA zur Änderung der Arzneimittelrichtlinie im Bereich der Cannabisarzneimittel erfasst werden.
Die Auswertung der Erhebung wird anonymisiert veröffentlicht, ohne Nennung von Adressen und Namen der Befragten.