Anträge
(Antragsverfahren in der GKV und PKV)
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Die EPC HealthCare unterstützt Sie bei der Konzeption eines erfolgversprechenden Antrags im Rahmen Ihrer Market-Access-Strategie. Wir tragen Sorge für die form- und fristgerechte Einreichung und übernehmen für Sie das Monitoring des Antrags bis zur Entscheidung durch die zuständigen Institutionen.
Fast alle Anträge, ob für Arzneimittel oder Medizinprodukte, haben eine formale Form und ein weitgehend standardisiertes Antrags-verfahren. Dennoch gibt es genügend Spielräume, um Anträge erfolgreich zu gestalten.
Anträge von A bis Z
Unterhalb der Gesetze herrschen die Bedingungen der Regulierungsinstitutionen. Der Gesetzgeber hat diese Aufgaben hoheitlich an die entsprechenden Institutionen übertragen. Folglich hat man es im ambulanten und im stationären Sektor mit jeweils spezifischen regulatorischen Anforderungen und Prozessen zu tun, wenn man eine Erstattung für seine Produkte erreichen will.
- Antrag auf Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis § 139 SGB V
- Antrag auf Aufnahme in das DIGA-Verzeichnis (medizinische Apps) § 139e SGB V
- Antrag auf ein Institutskennzeichen
- Antrag zur CE Zertifizierung
- Antrag zur Aufnahme eines verordnungsfähigen Medizinproduktes in die Anlage V der Arzneimittelrichtlinie
- Antrag auf frühe Nutzenbewertung (§ 137h + 137h SGB V)
- Beratungsantrag beim G-BA (§§ 135 & § 137 SGB V)
- DRG-Antrag
- EBM-Antrag
- ICD-Antrag
- NUB-Antrag
- OPS-Antrag
- PZN-Antrag