Fyler SAL
6 Der Antrag zur SAL Ein Antrag für die Aufnahme auf die Substitutionsausschlussliste kann jederzeit durch einen pharmazeutischen Unternehmer gestellt werden, denn es gibt bisher noch kein offizielles und strukturiertes Antragsverfahren respektive entsprechende Formulare oder eine Verfah- rensordnung. Dennoch haben sich bestimmte Formerfordernisse und auch gewisse Standards in der An- tragstellung an den G - BA bewährt. Durch die Tatsache, das es sich um kein offizielles und strukturiertes Antragsverfahren han- delt sind Zeiten und Fristen nicht vorgegeben, allerdings auch durch den Antragsteller auch nicht zu beeinflussen. Mit der Stellung eines offiziellen SAL - Antrags bei dem G - BA wird der Antragsteller auch zu- gleich berechtigt, an den G - BA Hearings zur SAL teilzunehmen und dort auch entsprechend für seinen Antrag zu argumentieren. Erfahrungsgemäß dauert ein SAL - Antrag bis zur Entscheidung durch den G - BA ca. 1 Jahr. Formerfordernis Kern des Verfahrens ist die gesetzlich vorgeschriebene Einbeziehung der thematisch (even - tuell) betroffenen Akteurs - Gruppen in den Entscheidungsprozess. Dazu gehören in erster Linie Sachverständige der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft und Praxis, für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildete maßgebliche Spitzenorga- nisationen der pharmazeutischen Unternehmer, betroffene pharmazeutische Unternehmer, Berufsvertretungen der Apotheker und maßgebliche Dachverbände der Ärztegesellschaften der besonderen Therapierichtungen. Sie werden vom G - BA angesprochen, können aber auch selbst einen Antrag auf Aufnahme eines Medikamentes in die Substitutionsausschluss- liste stellen (der allerdings vom G - BA nicht behandelt werden muss). Verfahrensablauf Antrgsberechtigte ( keine formelle Festlegung des Antrags ) Hersteller Patientenverbände Fachgesellschaften Unterausschuss Arzneimittel Beschlussent- wurf Beschluss des G - BA
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