Fyler SAL

5 SAL Produkte der „ zweiten Tranche “ In den abschließenden Beratungen und befeuert durch die begleitenden Experten - Hearings für die 2. Tranche von Produkten für die Substitutions - Ausschlussliste zeigte sich keine ein- heitliche Bewertung der zur Diskussion stehenden Kandidaten. Für 4 Substanzen/Produkte: Buphrenorhin, Oxy - codon, Phenobarbital und Phenprocoumon gibt es ein eindeutiges Votum des G - BA für die Aufnahme in die Liste. Hingegen besteht für die drei Substanzen/Produkte Primidon, Carbamezipin und Valproinsäure eine dissonante Situation innerhalb des G - BAs. Die Ergebnisse des G - BA wurden erst Ende April 2016 veröffentlicht, denn die Beratungen wurden zum einen kontrovers geführt und zum anderen waren sie ungewöhnlich umfang- reich. Neu aufgenommen in die SAL wurden die folgenden Substanzen: Die nächste Tranche wird voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2021 verhandelt werden.  Die zur Schmerzbehandlung eingesetzten Opioide Buprenorphin (Pflas - ter), Oxycodon (Retardtabletten), Hydromorphon (Retardtabletten), soweit sie eine unterschiedliche Applikationshöchstdauer bzw. - häufigkeit aufweisen,  die zur Behandlung der Epilepsie eingesetzten Wirkstoffe Phenobarbital (Tabletten), Pri- midon (Tabletten), Car - bamazepin (Retardtabletten) und Valproinsäure (Retardtabletten) sowie  der zur Blutgerinnungshemmung eingesetzte Wirkstoff Phenprocoumon (Tabletten). Einbindung der relevanten Fachgesellschaften und „ Stakeholder “ Die Chancen für eine erfolgreiche Antragsformulierung steigen erheblich, wenn es gelingt, die relevanten Fachgesellschaften mit einzubinden. Für fast alle Anträge ist die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft in Betracht zu ziehen, die die Sichtweise der Apotheker vertritt. Diese Fachgesellschaft gibt auch die Leitlinie - gu- te Substitutionspraxis heraus, die periodisch aktualisiert wird. Des weiteren ist es ratsam, die jeweils in Frage kommende medizinische Fachgesellschaft in die Antragskonzeption zu involvieren. Aus dieser wird man auch die evtl. für das Hearing bei dem G - BA erforderlichen KOL identifizieren. Darüber hinaus sollte man - falls es eine solche gibt - die wichtigste Patientenvereinigung mit einbeziehen, denn das sind die wirklich Betroffenen. Auch unterstützen die Patientenorgani- sationen oft sehr gerne die ggf. erforderliche Gewinnung von Versorgungsforschungsdaten wie beispielsweise eines Surveys. Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft Medizinische Fachgesellschaften Patientenverbände KOLs

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