Flyer Antrags-Support

5 Anträge im stationären Sektor Auch im stationären Sektor haben wir es mit den 3 separaten Bereichen wie im ambulanten Sektor zu tun: Zulassung, Marktzugang und die Erstattung von Arzneimitteln oder Medizin- produkten. In der unten stehenden Abbildung sind die relevanten Antragsverfahren für den Sektor der Medizinprodukte dargestellt. Im Gegensatz zum ambulanten Sektor gilt im stationären Sektor aber der Verbotsvorbehalt , d. h. solange ein Produkt oder eine neue Behandlungsmethode nicht durch den G - BA verbo- ten worden ist kann sie in der Klinik eingeführt werden. Diese vereinfachte Market Access wurde allerdings durch die Verfahren nach den §§ 137 e + h SGB V inzwischen deutlich relativiert. Als Beispiel für die involvierten Prozessschritte ist in der nachfolgenden Abbildung die zeitli- che Sequenz der Prozesse und Bewertungsmecha - nismen am Beispiel eines NUB - Antrags dargestellt.

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