Flyer Antrags-Support
4 Anträge im ambulanten Sektor Unterhalb der Gesetze herrschen die Bedingungen der Regulierungs - Institutionen. Der Ge- setzgeber hat diese Aufgaben hoheitlich an die entsprechenden Institutionen übertragen. Folglich hat man es im ambulanten und im stationären Sektor mit jeweils spezifischen regu- latorischen Anforderungen und Prozessen zu tun, wenn man eine Erstattung für seine Pro- dukte erreichen will. Im ambulanten Sektor unterscheidet man 3 separate Bereiche: die Zulassung, der Marktzu- gang und die Erstattung von Arzneimitteln oder Medizinprodukten. In der folgenden Abbildung sind die relevanten Antragsverfahren für den Sektor der Medi- zinprodukte dargestellt. Für jeden der in der Abbildung dargestellten Anträge gelten spezifische Rahmenbedingun- gen. Wichtig ist insbesondere der Erlaubnisvorbehalt im ambulanten Sektor, denn ohne Er- laubnis durch den G - BA dürfen hier keine Produkte oder anderweitige Gesundheitsleistun- gen eingeführt werden. Auch für die Aufnahme in das offizielle Hilfsmittelverzeichnis der GKV (§ 139 SGB V) ist ein komplizierter Antrag erforderlich der mit einem komplexen und wenig transparenten Ver- fahren durch die Gremien läuft. Die Anträge für neue, innovative Methoden nach den §§ 137 e und h SGB V sind gleichfalls sehr aufwändig und kompliziert. Darüber hinaus dauern diese Verfahren eher Jahre statt wenige Monate und sie sind mit nicht unerheblichem Aufwand und Kosten für den Antrag- steller verbunden, wobei der positive Ausgang keineswegs gewiss ist.
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